Fragen und Antworten zum Energieausweis

In diesem Bereich des Internetauftritts geht es um Energieausweise.

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Der Energieausweis enthält Informationen über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Somit sollen sich Gebäude miteinander vergleichen lassen. Weiterhin wird in ihm eingestuft, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten.

Kauf- und Mietinteressenten gibt er die Möglichkeit, die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser abzuschätzen und verschiedene Immobilien vergleichen zu können. Gegebenenfalls macht er in Kurzform Aussagen zu Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken.

Ist der Energ

Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) muss grundsätzlich jedem Kauf- oder Mietinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses ein gültiger Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Spätestens nach Vertragsschluss ist der Ausweis sogar unverzüglich zu übergeben. Bereits bei Aufgabe einer Immobilienanzeige sind Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Somit ist der Nachweis für die Energieeffizienz durch den Energieausweis für viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur für denkmalgeschützte Gebäude: Diese benötigen keinen Energieausweis.

Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.

Um die Energieausweise eindeutig zuordnen und ggf. sowohl Vorhandensein als auch Inhalt besser kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber die Registriernummer eingeführt. Diese wird vom Aussteller für jeden Energieausweis beantragt und auf den Energieausweis aufgedruckt.

Es können Bußgelder bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn z.B. der Ausweis nicht wie in der EnEV vorgesehen bei Besichtigung vorgelegt und bei Kauf oder Anmietung übergeben wird. Ebenso verhält es sich, wenn in Immobilienanzeigen keine Angaben zu den Energiekennwerten gemacht werden.

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt.

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Für alle anderen Wohngebäude, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis.

Für alle Wohngebäude, bei denen ein gültiger Energieausweis  vorliegt, müssen folgende Angaben in der Anzeige beinhaltet sein:

  • die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsbasiert)
  • der Endenergiekennwert (in kWh/m²a)
  • der wesentliche Energieträger für Heizung (z.B. Gas)
  • das Baujahr des Gebäudes (z.B. 1997)
  • die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
 

Keine – Energieausweise dienen lediglich der Information der Käufer oder Mieter. Kein Gebäudeeigentümer kann zum heutigen Zeitpunkt nur wegen eines schlechten Energiekennwertes zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Je besser der Energiekennwert, desto besser sind allerdings die Verkaufs-/Vermietungschancen.

Die folgenden Informationen werden benötigt:

  • Baujahr des Objektes
  • Wohnfläche
  • Modernisierungsmaßnahmen mit Jahr und Art der Durchführung
  • eventuelle Dämmmaßnahmen (Außen-, Keller-, Decken- und Dachgeschossdämmung mit Dämmstärke und Baujahr)
  • Heizungsanlage (Art der Heizung und Baujahr)
  • Solarthermie (wenn ja, Fläche und Baujahr)
  • Wärmeschutznachweis für Objekte, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden (da die Energiekennwerte dann deutlich besser ausfallen)

Bei Mehrfamilienhäusern wird lediglich eine Wohneinheit besichtigt, jedoch werden die o.g. Informationen zum Gesamtgebäude benötigt.

Falls Sie nicht alle Informationen griffbereit haben sollten, werden wir Sie auch in dieser Hinsicht unterstützen.

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