
Fragen und Antworten zum Kauf bzw. Verkauf von Immobilien
Welche Vorteile hat ein Makleralleinauftrag?
Welche Leistungen sollte ein Immobilienmakler erbringen?
Zu den üblichen Leistungen gehören:
- Marktwertermittlung
- Erstellung von Exposés, Bildern und Grundrissen
- Einholung von notwendigen Unterlagen zum Verkauf
- Behördengänge
- Hilfe bei der Erstellung von Energieausweisen
- Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Führung von Verhandlungsgesprächen
- Übergabe von Immobilien
Was ist die Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen?
Jeder Maklervertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern er nicht in den Geschäftsräumen des Vermittlers zustande gekommen ist. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Bindung ohne Unterschrift, nur durch das Abrufen eines Exposés entstanden ist. Immobilienprofis sind gesetzlich verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung zu verschicken.
D. h. Sie erhalten diese auch dann, wenn Sie gar keinen Vertrag beim Makler unterzeichnet haben. Ihr Vermittler wird folglich erst nach 14 Tagen tätig, es sei denn, Sie wünschen eine Verkürzung der Widerrufszeit.
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich können Sie als Immobilienbesitzer den Verkauf Ihres Hauses oder die Vermietung Ihrer Wohnung auch selbst in die Hand nehmen. Es bringt jedoch viele Vorteile mit sich, wenn Sie einen Immobilienmakler für diese Aufgaben heranziehen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen eventuell zu einem besseren Verkaufspreis verhelfen. Durch seine Fach- und Ortskenntnisse sowie durch umfangreiche Kontakte kann er die Immobilie außerdem schneller vermitteln.
Was ist das Bestellerprinzip?
Die Bundesregierung hat das sogenannte Bestellerprinzip gesetzlich verankert. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Dies gilt zur Zeit jedoch nur für den Vermieter, jedoch nicht für den Verkäufer.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch erstellt das Immobilienbüro Lüder einen Energieausweis für Sie. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.
Beauftragen Sie uns jedoch auch mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, so werden wir nach erfolgreichem Verkauf die Gebühr für den Energieausweis mit unserer Provision verrechnen. Sie erhalten den Energieausweis in diesem Falle ohne jegliche Kosten, also gratis!
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision oder auch Courtage ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Region bzw. Bundesland. Sie wird üblicherweise entweder anteilig vom Verkäufer der Immobilie und dem Käufer oder vom Käufer allein bezahlt. Für Maklerverträge zahlt entweder der Verkäufer, als Besteller, die Provision allein, oder diese wird geteilt und der Käufer zahlt maximal einen Anteil von 50 Prozent der Provision.
Die Höhe der Provision beträgt in den meisten Fällen zwischen drei und sieben Prozent des Immobilienpreises.
Für die Vermietung von Wohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip, dh. es muss grundsätzlich der Auftraggeber die Maklerprovision übernehmen die Maklerprovision übernehmen.
Wie lange läuft ein Maklerauftrag?
Unsere Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von sechs bis neun Monaten. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf durch eine der Parteien gekündigt, verlängert er sich um ein Quartal. Spätestens nach einem Jahr muss jedoch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Wie lange dauert es, bis meine Immobilie vermittelt ist?
Dies ist von der Objektart und den Rahmenbedingungen abhängig. Die Vermittlungszeit kann teilweise bis zu sechs Monate oder länger dauern. Wir beraten Sie ausführlich zu wertsteigernden Maßnahmen und zur Preisbildung. Dieses verkürzt die Vermittlungszeit.
Entstehen Kosten für mich wenn meine Immobilie nicht vermittelt wird?
Sollte wider Erwarten kein Ermittlungserfolg eintreten, entstehen Ihnen keine Kosten. Wir verlangen in diesem Fall keine Aufwandsentschädigung. Dieses ist übrigens ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da wir selbst natürlich auf den Vermittlungserfolg angewiesen sind.
Wie kann ich erkennen, ob meine Immobilie auch nachhaltig und aktiv vermarktet wird?
Die Transparenz ist eines unserer wichtigsten Qualitätsmerkmale. Wir informieren Sie auf Wunsch vom Anruf eines Interessenten, bis hin zu Besichtigungsterminen, versendeten Exposés, aufgegebenen Inseraten – einfach alles was mit Ihrer Immobilie zu tun hat.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte?
Es werden folgende Unterlagen benötigt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Aktueller Grundbuchauszug
- Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (wenn vorhanden)
Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern wird zusätzlich benötigt:
- Teilungserklärung
- Aufteilungspläne
- Jahresabrechnungen (letzte drei Jahre)
- Wirtschaftspläne
- Versammlungsprotokolle (letzte drei Jahre)
Die Unterlagen sind nicht verpflichtend, werden aber von den Kaufinteressenten oftmals angefordert und sind Voraussetzung für eine sorgfältige Immobilienbewertung. Auch die Banken und der Notar benötigen einige dieser Unterlagen. Unser Büro unterstützt Sie bei der Beschaffung der Unterlagen gerne falls diese nicht vorliegen sollten.
Welche Kosten entstehen beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis?
Die sogenannten Erwerbsnebenkosten setzen sich aus der Grunderwerbssteuer, den Notarkosten und der Maklerprovision zusammen. Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie immer mit ca. 8 – 12 % zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis rechnen. Es gibt allerdings regionale Unterschiede bei den Punkten Maklerprovision (in Mecklenburg/Vorpommern in der Regel 5 % zzgl. MwSt.) und der Grunderwerbssteuer (in Mecklenburg/Vorpommern derzeit 5 %). Die Kosten für den Notar und Grundbuchamt liegen bei ungefähr 1 % des Kaufpreises.
Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, trägt in der Regel der Käufer. Die Kosten für die Löschung von Grundbucheinträgen (falls vorhanden) trägt der Verkäufer.
Wann erfolgt die Besitzübergabe meiner gekauften Immobilie?
Nach der vollständigen Kaufpreiszahlung geht mit Übergabe der Schlüssel der Besitz, der Nutzen und die Lasten an den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr für Schäden, die nach Übergabe entstehen (z.B. Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.).