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Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung

Da es vielfältige Anlässe gibt, die ein aussagefähiges, belastbares und auf die jeweilige Situation eingehendes Gutachten erfordern, seien hier einige Beispiele aufgezählt.

  • Vermögensauseinandersetzungen (bei Scheidung oder im Erbfall)
  • Verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Verkauf
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in einem Erbfall, einer Schenkung oder der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen
  • Grundstücksankauf bei starken Gebäudeschäden
  • Persönliche Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht
  • Beleihungswertgutachten für Bankfinanzierungen
  • Bewertung in einem Zwangsversteigerungsverfahren
  • Bewertung bei Versicherungsfällen
  • Schiedsverfahren
  • Entschädigungen

Zu meinen Auftraggebern zur Erstellung eines Gutachtens gehören beispielsweise: 

  • Privatpersonen
  • Amts- und Landgerichte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Pflegschaftsbetreuer
  • Testamentsvollstrecker
  • Erbengemeinschaften
  • Banken
  • Firmen
  • Hausverwaltungen
  • Städte und Gemeinden

Für die Verkehrswertermittlung gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die anzuwenden sind.

Insbesondere sind dies: 

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
  • Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL) 
  • Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
  • Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
  • Umfangreiche Fachliteratur (z.B. Kleiber)

Darüber hinaus ist die ständige, höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten und gegebenenfalls umzusetzen. 

Folgende Bauunterlagen und Genehmigungen sind für die Bewertung notwendig:

  • Grundbuchauszug         
  • Flurkarte (Lageplan)
  • Baulastenauskunft
  • Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung (Quadratmeter) 
  • Grundrisspläne von allen Geschossen (auch Keller) 
  • Schnitte von allen Geschossen
  • Ansichten
  • Schlussabnahmeschein (Bauabnahme) 

Im Fälle einer Sanierung oder eines Anbau bräuchte ich zusätzlich:

  • Jahr und Kostenaufwand der Sanierung oder des Anbaus
  • genehmigte Bauunterlagen und Schlussabnahmeschein (Sanierung/Anbau)

Bei Wohnungseigentum ist zusätzlich notwendig:

  • Teilungserklärung
  • Bezeichnung des Wohnungseigentums (z.B. Whg. Nr. 7; Keller Nr. 8, etc..)
  • Teilungserklärung/ Grundbuchauszug/ alter Kaufvertrag
  • Anschrift des Verwalters
  • Aktuelles Hausgeld
  • die letzten 3 Protokolle der Versammlung, Wirtschaftsplan und Beschlusssammlung
  • Energieausweis

In speziellen Fällen noch folgendes:

Bei vermieteten Objekten:

  • Mietverträge und letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Kontaktdaten der Mieter

Falls Sie als Betreuer durch das Gericht bestellt sind:

  • Gerichtliche Bestellungsurkunde
  • Vollmacht zur Akteneinsicht beim Bauamt und Grundbuchamt

Folgende Bauunterlagen und Genehmigungen sind für die Bewertung notwendig:

  • Grundbuchauszug         
  • Flurkarte (Lageplan)
  • Baulastenauskunft
  • Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung (Quadratmeter) 
  • Grundrisspläne von allen Geschossen (auch Keller) 
  • Schnitte von allen Geschossen
  • Ansichten
  • Schlussabnahmeschein (Bauabnahme) 

Im Fälle einer Sanierung oder eines Anbau bräuchte ich zusätzlich:

  • Jahr und Kostenaufwand der Sanierung oder des Anbaus
  • genehmigte Bauunterlagen und Schlussabnahmeschein (Sanierung/Anbau)

Bei Wohnungseigentum ist zusätzlich notwendig:

  • Teilungserklärung
  • Bezeichnung des Wohnungseigentums (z.B. Whg. Nr. 7; Keller Nr. 8, etc..)
  • Teilungserklärung/ Grundbuchauszug/ alter Kaufvertrag
  • Anschrift des Verwalters
  • Aktuelles Hausgeld
  • die letzten 3 Protokolle der Versammlung, Wirtschaftsplan und Beschlusssammlung
  • Energieausweis

In speziellen Fällen noch folgendes:

Bei vermieteten Objekten:

  • Mietverträge und letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Kontaktdaten der Mieter

Falls Sie als Betreuer durch das Gericht bestellt sind:

  • Gerichtliche Bestellungsurkunde
  • Vollmacht zur Akteneinsicht beim Bauamt und Grundbuchamt
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